Künftige Ablösung der BGR 133/GUV-R 133

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  • Künftige Ablösung der BGR 133/GUV-R 133 “Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“durch die neue Arbeitsstättenrichtline ASR A 2.2 “Schutz vor Entstehungsbränden” (Voraussichtlich 2009/2010) und sonstige Arbeitsstättenrichtlinien.

    Der Unternehmer/Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz auch eine Gefährdungsbeurteilung zum Schutz der Beschäftigten vor Entstehungsbränden vorzunehmen. Die Grundzüge im Entwurf der ASR A 2.2 sehen die Grundausrüstung mit Feuerlöschern vor. Daneben werden zusätzliche Brandschutz-Maßnahmen bei besonderer oder erhöhter Brandgefährdung geregelt. Die bisherige Ausrüstungskategorie der mittleren Brandgefährdung fällt hiernach ersatzlos weg. Der Arbeitgeber soll verpflichtet werden, Brandschutzhelfer für den betrieblichen Brandschutz zu bestellen. Anzahl und Ausbilung sollen in der ASR 2.2 näher geregelt werden.

    Ferner kündigte der zuständige Ausschuss für Arbeitsstätten weitere Neuregelungen von Arbeitsstättenrichtlinien, namentlich die ASR 1.7 “Türe und Tore” und die ASR 3.4/3 “Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme”, an.

    LG
    Michael Kasper

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    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

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