AGW Messung - Wie und wie häufig?

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  • Hallo Kollegen,
    nachdem wir bei uns nun endlich ein einigermaßen gepflegtes Gefahrstoff-Kataster haben, geht es nun an die tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen.

    Wo immer es möglich ist, werden wir natürlich die Möglichkeiten des erneuerten EMKG nutzen. Das heißt, wir werden in der Regel keine Messung auf Einhaltung des AGW durchführen. Statt dessen werden wir die Maßnahmen gemäß nächsthöherem Schutzleitfaden umsetzen und regelmäßig deren Wirksamkeit prüfen.

    Nun wird dieser Weg nicht überall möglich sein, d. h. an der einen oder anderen Stelle werden wir auch messen müssen.

    Um den Aufwand je Gefahrstoff zu begrenzen, wurde folgender Vorschlag gemacht:
    Es wird nicht für jede Eventualität eine eigene Messung durchgeführt, sondern nur eine Messung für den "schlimmsten anzunehemenden Einsatzfall". Wird der Grenzwert hier eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass er auch in allen anderen Fällen eingehalten wird.
    Beispiel:
    Auftragen eines lösemittelhaltigen Klebstoffs.
    Schlimmster anzunehmender Fall: Große Klebefläche, Fenster und Türen verschlossen, Lüftungsanlage ausgeschaltet, Raumtemperatur 27°C, kein Atemschutz.
    Normalfall: Kleine Klebefläche, Fenster geöffnet, Abluft eingeschaltet, 23°C.

    Fragen:
    - Spricht aus eurer Sicht etwas gegen diese Vorgehensweise?

    - Müsste die Messung irgendwann wiederholt werden, auch wenn sich an den Arbeitsbedingungen nichts verändert?

    Grüße vom
    freak

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