Moin,
nach kurzer Pause mal wieder mit einer Frage zurück
Nach welchen rechtlichen Vorgaben sind Dieselmotorabgase von Aggregaten aus umwelttechnischer Sicht zu bewerten?
Bei Kraftfahrzeugen wird die AU über die StVZO geregelt. Wie sieht es bei fest stehenden Aggregaten aus?
In den BimSchVs finde ich nur etwas über Verbrennungsanlagen, die TRGS 554 dient eher dem Arbeitsschutz.
Wo steht etwas über Umwelt?