Cr-VI Grenzwert 0,05mg/m³ - Absaugung?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo, Ich suche etwas Über Absaugvorgaben für Cr-VI...nach der alten Bestimmung hat Chrom VI einen Grenzwert von 0,05mg/m³. Ab wann muß jetzt abgesaugt werden und was für Filter müßten eigesetzt werden.
    Gruß

  • ANZEIGE
  • Hallo MST,

    da Chrom6 als krebserregend Kategorie 1 eingestuft ist kann ein Grenzwert der auf eine Dosis-Wirkungs-Beziehung beruht nicht festgelegt werden. Beim Umgang mit Chrom6 befindest Du dich nach GefStoffV in der Schutzstufe 4. D.h aus Schutzstufe 3 folgt das in geschlossenen systemen gearbeitet werden muss. Wenn dies techn nicht möglich ist muss die exposition soweit wie möglich nach dem Stand der technik reduziert werden.

    D.h. wenn Ihr mit Chrom6 offen arbeitet ist eine Absaugung erforderlich! Eine Grenzwertdiskussion erübrigt sich vollständig.

    Aus Schutzstufe 4 folgt, dass Ihr ein Messkonzept erstellen und aufrechterhalten müsst um erhöhte Luftbelastung aufgrund Störfall oder Unfall festzustellen.

    Eine Rückführung der Luft in den Arbeitsraum ist in der Regel nicht zulässig (TRGS 560)

    Viele Grüße

    kuddel