hallo,
stellt eine anlage n der klmatechnik i. s. der maschinenrichtlinie eine gesamtheit von maschinen dar?
im konkreten fall handelt es sich um eine heizungsanlage bestehend aus solarkollektoren, wärmetauscher, kessel... die von einem ingenieurbüro geplant und einer fachfirma aufgebaut wurde.
nun bin ich angesprochen worden, ob für diese gesamte anlage ein ce-bewertungsverfahren durchgeführt werden muss.
ich würde das erst einmal verneinen, da eine heizungsanlage ja nicht wie eine maschine den beschäftigten zur benutzung bereitgestellt wird, d. h. ein "inverkehrbringen" i.s. der maschrl findet hier ja gar nicht statt.
liege ich da richtig?