Antragsmappe für die Anerkennung von befähigten Personen

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  • Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt hat im März 2005 eine "Antragsmappe für die Anerkennung von befähigten Personen nach § 14 Abs. 6 Satz 2 BetrSichV" (8 Seiten) veröffentlicht. Informiert wird über fachliche Voraussetzungen, betriebliche Anforderungen, Verfahrensbeschreibung, Antragsunterlagen und Freistellungserklärung. Ein Muster für eine Freistellungserklärung rundet das Infoangebot ab.

    http://www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/arbeitsschutz/antragsmappe.htm

    Klug ist, wer weiß, wann er mit seiner Weisheit am Ende ist.

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