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    • Offizieller Beitrag

    Nachdem ein Mitarbeiter eines Logistik-Unternehmens seinem Chef gegenüber deutlich gesagt hat, er habe überhaupt keine Lust zum Arbeiten, wurde ihm fristlos gekündigt. Dieser hatte daraufhin beim Arbeitgericht Frankfurt geklagt und bekam Recht. Die fristlose Kündigung konnte mit einer im Zorn geäußerten Arbeitsunlust nicht begründet werden.

    Keine Lust zu Arbeiten?
    Nachdem der Frachtabfertiger beim Frankfurter Flughafen mit seinem Vorgesetzen ständig aneinandergeraten ist, vor allem wegen zu spät eingereichter ärztliche Atteste, kam es zum lautstarken Streit. Während diesem sagte der Mitarbeiter, jetzt habe er überhaupt keine Lust zum Arbeiten mehr. Das ließ sich der Vorgesetze nicht gefallen und wollte mit einem derartig unmotivierten Angestellten nicht mehr zusammenarbeiten. Die fristlose Kündigung folgte. Zu Unrecht, wie jetzt das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden hat (Az. 7 C2301/08). Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Unlust-Äußerung im Zorn und ohne "ernsthaft erkennbaren Abkehrwillen" gefallen sei. Damit die Kündigung rechtmäßig sein kann, hätte der Arbeitgeber nachweisen müssen, dass der Mitarbeiter die Unlust-Bekundung "aus Überzeugung und mit entsprechender Ernsthaftigkeit" getätigt habe. Seinen Job hat der Frachabfertiger dennoch nicht zurück erhalten. Andere Gründe, die ebenfalls für die Kündigung sprachen, waren statthaft. Welche das waren, teilte das Gericht nicht mit.

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!

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  • Hallo Herbert,

    ist das jetzt wirklich was Lustiges oder ist das eine wahre Begebenheit ?
    (wegen der Aktenzeichenangabe) In diesem Falle kann ich nur sagen:
    Nichts ist unmöglich .....

    Gruß

    Baccalaureus

  • upps, aber da war ja wohl einiges mehr, als nur diese Äußerung

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.