Kleinmengenlagerung von Gefahrstoffen

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    • Offizieller Beitrag

    Neuauflage des Online-Merkblattes des Hamburger Amtes für Arbeitsschutz


    Das Merkblatt [URL=http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/…erty=source.pdf]"Kleinmengenlagerung von Gefahrstoffen"[/URL] (PDF, 9 Seiten) - Stand März 2005 - informiert über das Lagern von Gefahrstoffen in Verpackungen und in ortsbeweglichen Behältern unterhalb bestimmter Mengenschwellen (Kleinlager) in Gebäuden.

    Das Hamburger Amt für Arbeitsschutz konkretisiert darin die Vorschriften des § 8 (6) der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV- soweit nicht weitergehende Anforderungen in Technischen Regeln für Gefahrstoffe - TRGS - oder in speziellen gesetzlichen Regelungen, einschließlich dem berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerk, gestellt sind. Dieses Merkblatt enthält Mindestanforderungen.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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