Wer alles zählt als Mitarbeiter, bzgl. Einsatzzeiten?

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  • Hallo in die Runde!

    Ich soll demnächst zur internen Teilzeit-Sifa berufen werden und jetzt meine Einsatzzeiten ermitteln.

    Wenn wir nur ganz normale Mitarbeiter mit Arbeitsvertrag hätten, wäre das ja kein Problem. Nach BGV A2 eine Stunde pro Mitarbeiter und Jahr.

    Dazu kommen aber auch:
    - Freiberufliche Mitarbeiter (fallen die jetzt raus aus der Berechnung?)
    - Auszubildende in überbetrieblicher, kooperativer Ausbildung (Das sind ja genau genommen auch Arbeitnehmer... oder doch nicht?)
    - Teilnehmer in verschiednenen Bildungsmaßnahmen (Eine Tabelle über die jeweilige Versicherungspflicht gibt es, aber werden die nun auch noch irgendwie in die Berechnung genommen?)

    Immerhin gehts da um etliche Leute, heißt, die Anzahl der Einsatzstunden kann sich durch verschiedene Berechnungen erheblich verändern.

    Vielleicht hat ja jemand von euch einen Tipp?

    Viele Grüße
    Petra

    Auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt.

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  • Hallo Petra,

    freiberufliche Mitarbeiter gibt es nicht. Entweder sind es Mitarbeiter mit einem Arbeitsvertrag oder Freiberufler die für ein bestimmtes Werk oder für eine Dienstleistung einen Auftrag haben. Natürlich könnten es auch Scheinselbstständige sein aber das ist ein anderes Thema.

    Eure Auszubildende egal wo Sie sich "körperlich" aufhalten zählen mit. Eine Gefährdungsbeuteilung für Ihren Arbeitsplatz in der überbetrieblichen Ausbildungsstelle muß doch auch erstellt werden.

    Was für Teilnehmer von Bildungsmaßnahmen meinst Du? Externe, die von Euch durchgeführte Bildungsmaßnahmen besuchen?

    Viele Grüße

    kuddel

  • Hallo Kuddel,

    natürlich meine ich Freiberufler. :)
    Wie du schreibst, sie sind mit einer bestimmten Leistung beauftragt.
    Das "Mitarbeiter" rührt daher, dass sie sich - genau wie Angestellte - den Regeln im Unternehmen anzupassen haben.
    (Und von der Sache her sehe ich auch keinen Unterschied, ob eine Gefährung am Arbeitsplatz eines Freiberuflers oder eines Angestellten auftritt.)

    "Teilnehmer an Bildungsmaßnahmen" sind die, die in unserem Hause Kurse besuchen, einschließlich Praktika außerhalb des Hauses.
    Da ist die Versicherungsfrage eindeutig geklärt. Aber nicht für jeden Kurs gleich.
    Einige sind über uns versichert, andere nicht.
    Die Frage ist, inwieweit sich die Anzahl der Teilnehmer auf die Einsatzzeiten auswirkt.
    Denn die Einsatzzeiten sind ja eh schon höher als bei anderen Unternehmen.

    Das Gleiche gilt für die Auzbis. Da muss auch die Zuständigkeit geklärt werden, was den Teil der praktischen Ausbildung betrifft, die findet ja jeweils in einem anderen Unterhemen statt.
    Eine Gefährungsbeurteilung für ihren Arbeitsplatz in der überbetrieblichen Ausbildungsstelle zu erstellen, ist ja nun nicht das Ding. Das wäre der klassische Schreibtisch- Arbeitsplatz. Interessant wirds erst, wenn man die berufspraktische Seite sieht...

    Viele Grüße
    Petra

    Auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt.

    Einmal editiert, zuletzt von Petra (16. Dezember 2008 um 06:58)

  • Hallo Petra,

    ich vermute Ihr gehört zur BGV und seit eine Fortbildungsstätte.Wenn Ihr mehr als 10 Arbeitnehmer seit, berechnet sich deine Einsatzzeit nach BGV A 2 Anlage 2 Ziffer 2.

    Freiberufler sind keine Arbeitnehmer und zählen somit nicht.
    Kursteilnehmer sind keine Arbeitnehmer deines Arbeitgebers und zählen somit nicht.
    Auszubildende deines Arbeitgebers sind Arbeitnehmer deines Arbeitgebers also zählen sie egal wo sie sich körperlich aufhalten. Es seiden sie sind in einem anderen Betrieb deines Arbeitgebers der von einer anderen Fachkraft deines Arbeitgebers betreut wird.

    Du hast schon recht, von der Sache her macht es kein Unterschied ob eine Gefährdung am Arbeitsplatz einen Freiberuflers oder Angestellten auftritt. Der Unterschied ist die Funktion in der Du den Arbeitgeber berätst. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASiG und BGV A2 berätst du nur wenn es die Arbeitnehmer deines Arbeitgebers betrift.

    Viele Grüße

    kuddel