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  • Hallo Kollegen ich stehe da im Moment vor einem kleinen Problem und wollte mal Fragen ob Ihr schon mal so einen Fall behandelt habt.

    Wir haben eine im Jahr 2003 gebaute Maschine aus Österreich ohne wesentliche Änderung bei uns ins Werk hereingenommen. Die Maschine hat keine CE-Kennzeichnung und auch keine Konformitätserklärung.

    Der Projektleiter möchte nun wissen, ob die Maschine Bestandsschutz hat oder er eine Konformitätserklärung erstellen lassen muss.

    Da das GPSG erst zum 01.05.2004 in Kraft getreten ist und die Maschinenrichtlinie 93/68/EWG "nur" eine Richtlinie ist, würde ich zu ersterem tendieren.

    Mein Bauchgefühl sagt mir dazu aber etwas anderes, nämlich das das CE-Kennzeichen schon vorher verpflichtend war.

    Kann mir jemand von Euch helfen? Danke

    Sol 8)

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  • EU Richtilinie schlägt Deutsches Gesetz.

    Die Richtilinie ist gültig seit 1996 und für uns verbindlich.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • falsch ..EU-Richtlinie ist umzusetzen in deutsches Recht.

    Hier im Forum mal die Suche starten mit dem Begriff Maschinensicherheit.

    "Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) verpflichtet Hersteller, Importeure und auch Händler nur sichere Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte in den Verkehr zu bringen. Das GPSG richtet sich dabei an diejenigen Personen, die gewerbsmäßig oder im Rahmen einer wirtschaflichen Unternehmung tätig sind.

    Das GPSG führt das ehemalige Gerätesicherheitsgesetz (GSG) und Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zusammen. Es dient der Umsetzung der euröpäischen Produktsicherheitsrichtlinie RL 2001/95/EG in nationales Recht."
    http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practi…onen/index.html

    Dort findet man(n)
    http://lasi.osha.de/docs/Lv_46.pdf
    hier Seite 8 Pkt. 4/1 " In Verkehr bringen gebrauchter Maschinen"
    ( meines Wissens nach, ist das zur Benutzung bereitstellen im eigenen Betrieb wie ein *In Verkehr bringen* zu betrachten bzw. der, der die maschien weiter verkauft bringt sie in Verkehr und man sollte darauf achten)

    gladis:-)

    Einmal editiert, zuletzt von gladis (19. September 2008 um 15:17)

  • Zitat

    Original von gladis


    Dort findet man(n)
    http://lasi.osha.de/docs/Lv_46.pdf
    hier Seite 8 Pkt. 4/1 " In Verkehr bringen gebrauchter Maschinen"
    ( meines Wissens nach, ist das zur Benutzung bereitstellen im eigenen Betrieb wie ein *In Verkehr bringen* zu betrachten bzw. der, der die maschien weiter verkauft bringt sie in Verkehr und man sollte darauf achten)

    gladis:-)

    Stimmt

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • http://www.dguv.de/inhalt/presse/2008/Q2/maschinensteuerung/index.jsp#
    Ob eine Maschinensteuerung sicher ist, lässt sich anhand eines neuen Reports des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zukünftig leichter bewerten. Der Report „Funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen – Anwendung der DIN EN ISO 13849“ (BGIA-Report 2/2008) dient als praktische Hilfe und richtet sich an Maschinenkonstrukteure, Hersteller von Steuerungen, aber auch Verantwortliche im Betrieb. Er hilft dabei zu entscheiden, wie die Steuerung einer Maschine aufgebaut sein muss, um in der praktischen Anwendung Unfälle an und mit der Maschine zu vermeiden. Am Beispiel von Schaltbildern verschiedener Steuerungsarten wird die Bewertung Schritt für Schritt beschrieben.

    ...
    Ein Ergebnis dieser Entwicklung: DIN EN 954-1, die Norm, die regelt, wie Steuerungen sicherheitstechnisch auszulegen und zu beurteilen sind, wurde grundlegend überarbeitet. Die Nachfolgenorm DIN EN ISO 13849-1:2007 führt unter anderem den so genannten Performance Level (PL) als Maß für die Sicherheit einer Steuerung ein. Um ihn festzustellen, sind Berechnungen nötig.
    ..
    Weitere praktische Hilfen rund um die Norm sind außerdem über ein neues Internetportal unter https://sifaboard.de/www.dguv.de/bgia/13849 kostenlos verfügbar. Dazu zählt die Software SISTEMA, die das BGIA auf Initiative des Fachausschusses Druck und Papierverarbeitung entwickelt hat. Eine praktisch handhabbare Drehscheibe, mit der sich der Performance Level bestimmen lässt, ist ebenfalls kostenlos über das Portal zu bestellen.

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  • Vielleicht hat Jemand einen spendablen Arbeitgeber?
    http://www.ibf.at/altmaschinen.html?typ=4 oder anderswo

    Sicherer Betrieb von Altmaschinen
    Der Betrieb von Maschinen ist in Deutschland durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Entsprechend § 7 gelten klare Anforderungen, die in der Praxis wichtige Fragen aufwerfen:

    Welche Anforderungen müssen Maschinen und Anlagen genügen, die vor dem 01.01.1995 in den Verkehr gebracht wurden?
    Wie ist mit Maschinen zu verfahren, die nach dem 01.01.1995 in den Verkehr gebracht wurden, die aber kein CE-Zeichen tragen oder/und die den sicherheitstechnischen Mindestanforderungen nicht genügen?
    Welche Bestimmungen gelten bei Umbauten oder Veränderungen an Maschinen und Anlagen? In welchen Fällen ist eine (neue) CE-Kennzeichnung erforderlich?

    Inhalt
    Übersicht zum Betrieb von Maschinen und Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung
    Umrüstpfl ichten/Nachrüstpfl ichten für den Weiterbetrieb
    Voraussetzungen für das erstmalige zur Verfügung stellen
    Vorsicht bei der Vergabe bzw. Durchführung von Umbauleistungen
    wiederkehrende Prüfungen - rechtliche Voraussetzungen
    Unterstützung durch Checklisten/Prüflisten/Software
    Gefährdungsbeurteilung an bestehenden Maschinen und Anlagen
    Fallbeispiele

    oder
    http://www.taw.de/taw-pdf/P0710295_1W.pdf
    oder

    einige berufsgenossenschaften bieten auch Seminare zum Thema EG - Maschinen - Sicherheit an

    oder zum lesen:
    http://www.bgchemie.de/webcom/show_ar…_lkm-448/i.html

    Die Vorträge stehen als Download zur Verfügung:

    Herr Dipl.-Ing. Christian Pallowski
    Durchführung von Gefährdungs beurteilungen und Gefahren analysen für Maschinen – Unterschiede und Gemeinsam keiten

    Herr Dipl.-Ing. Thomas Bömer
    Neuartige Schutzeinrichtungen – ein Blick in die (nahe) Zukunft

    Herr Dipl.-Ing. Ralf Apfeld
    Manipulation von Schutzeinrichtungen – Erkenntnisse aus einer Untersuchung

    Herr Professor Dr. Dietmar Reinert
    Qualität sicherheitsrelevanter Software für speicherprogrammierbare Steuerungen

    Herr Dipl.-Ing. Thomas Bömer
    Sicherheitsnorm für Steuerungen mit neuem Konzept – Revision der EN 954-1 vereinigt Kategorien mit Ausfall wahrscheinlichkeit

    Herr Dipl.-Ing. Bernd Babel
    Zusammenfügen und Verketten von Maschinen – welche Rechtsfolgen ergeben sich für Betreiber?

    Herr Dipl.-Ing. Tönnies Wilkening
    Messung und Bewertung elektro magnetischer Felder
    Links zum Vortrag (siehe S. 19):
    Link zum LfAs
    Link zum BIA-Report
    Link zum Sonderdruck (ab Seite 53 im pdf)

    Einmal editiert, zuletzt von gladis (25. September 2008 um 17:44)