Beiträge von Solaris64

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    Hallo Kollegen ich stehe da im Moment vor einem kleinen Problem und wollte mal Fragen ob Ihr schon mal so einen Fall behandelt habt.

    Wir haben eine im Jahr 2003 gebaute Maschine aus Österreich ohne wesentliche Änderung bei uns ins Werk hereingenommen. Die Maschine hat keine CE-Kennzeichnung und auch keine Konformitätserklärung.

    Der Projektleiter möchte nun wissen, ob die Maschine Bestandsschutz hat oder er eine Konformitätserklärung erstellen lassen muss.

    Da das GPSG erst zum 01.05.2004 in Kraft getreten ist und die Maschinenrichtlinie 93/68/EWG "nur" eine Richtlinie ist, würde ich zu ersterem tendieren.

    Mein Bauchgefühl sagt mir dazu aber etwas anderes, nämlich das das CE-Kennzeichen schon vorher verpflichtend war.

    Kann mir jemand von Euch helfen? Danke

    Sol 8)

    Hallo,

    über Fluchtwege gibt Dir die Arbeitsstättenrichtlinie Auskunft (ASR2.3). Diese wird zur Zeit Noveliert, große Änderungen sind aber nicht zu erwarten.

    In den Präsentationen hier im Forum findest Du übrigens super Material darüber, da ist alles genau erklärt (Breite, Länge, Höhe etc.)

    Gruß
    Arne