Hallo zusammen
wirhaben im Unternehmen mehrere Verladerampen von ca. 1,00 - 1,10 m Höhe. Gemäß Arbeitsstättenverordnung bzw. den Konkretisierungen in der ASR 1.8 Abschnitt 4.7 wird ab einer Höhe von 1,00m eine Umwehrung gegen Absturz gefordert. Gibt es hier neben Steck/Klappgeländer etc praktikable Lösungsansätze/Erfahrungen, welche schnell umgesetzt werden können bzw. im Rahmen der GBU als "Übergangslösung" festgehalten werden können ? (Geländer sind ein entsprechender Kostenfaktor und nicht innerhalb weniger Tage flächendeckend montiert)
Eine Idee hierfür unsererseits wäre, die Absturzkanten offensichtlich zu kennzeichen und vor der Absturzkante einen "Safe Space" zu markieren, in dem der Stapler/die EGU nicht fahren darf. Zusätzlich ist der Durchgang von Personen & Betriebsfremden auf der Laderampe verboten. Habt ihr hiermit Erfahrungen gemacht?
Freu mich über jeden Gedankenanstoß!
Viele Grüße,
Mike