Umgang mit Umwehrung bei Verladerampen - Praktikable Lösungsansätze für die GBU

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  • Hallo zusammen

    wirhaben im Unternehmen mehrere Verladerampen von ca. 1,00 - 1,10 m Höhe. Gemäß Arbeitsstättenverordnung bzw. den Konkretisierungen in der ASR 1.8 Abschnitt 4.7 wird ab einer Höhe von 1,00m eine Umwehrung gegen Absturz gefordert. Gibt es hier neben Steck/Klappgeländer etc praktikable Lösungsansätze/Erfahrungen, welche schnell umgesetzt werden können bzw. im Rahmen der GBU als "Übergangslösung" festgehalten werden können ? (Geländer sind ein entsprechender Kostenfaktor und nicht innerhalb weniger Tage flächendeckend montiert)

    Eine Idee hierfür unsererseits wäre, die Absturzkanten offensichtlich zu kennzeichen und vor der Absturzkante einen "Safe Space" zu markieren, in dem der Stapler/die EGU nicht fahren darf. Zusätzlich ist der Durchgang von Personen & Betriebsfremden auf der Laderampe verboten. Habt ihr hiermit Erfahrungen gemacht?

    Freu mich über jeden Gedankenanstoß!

    Viele Grüße,

    Mike

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  • Spontanes Brainstorming:

    • Von einer Gerüstbaufiirma ein Schutzgerüst aufbauen lassen. Bei seitlicher Anfahrt eher ungünstig. Bei Rückwärtiger Anfahrt durchaus machbar.
    • Abstand zur Absturzkante (anerkannt sind i.d.R. 2m) einen Strich ziehen, der nur zum Be-/Entladen übertreten werden darf.
    • Elektronische Begrenzung der Stapler auf Schrittgeschwindigkeit im Bereich der Absturzkante
    • Trennen von Person - und Fahrwegen
    • Von eigenen Schlosser ein Geländer montieren lassen (wenn vorhanden)
    • Laderampe durch Anbau-Rampen mit Geländer erweitern

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint: