Zählen CO2-Feuerlöscher zur Grundausstattung gemäß ASR A2.2?

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  • Hallöchen,

    angenommen, ich habe in meinem Betrieb Stoffe der Brandklasse A und B, dann dürfte ein CO2-Löscher (löscht bekanntlich Brände der Brandklasse B) gemäß ASR A2.2 nicht auf die Grundausstattung angerechnet werden, da er nicht zum Löschen von Bränden der Brandklasse A vorgesehen ist.

    Habe ich das richtig verstanden?

    Zitat

    Aus meiner Sicht ist das in der ASR A2.2 nicht zu 100% eindeutig beschrieben, da laut Überschrift der Tabelle 2 Feuerlöscher mit Löschmittel für Brandklasse B ebenfalls der Grundausstattung zugeordnet zu sein scheinen?

    Zitat


    Vielen Dank und schöne Grüße,

    Klaus :)

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  • Hallo,

    CO2 Löscher können angerechnet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

    ASR 2.2

    5.2

    Abweichend davon können für die Grundausstattung bei normaler Brandgefährdung auch
    Feuerlöscher, die jeweils nur über mindestens 2 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen, an-
    gerechnet werden, wenn:
    - sich hierdurch eine Vereinfachung in der Bedienung ergibt, z. B. durch mindestens
    25 % Gewichtsersparnis je Feuerlöscher,
    - die Zugriffszeit, z. B. durch Halbierung der maximalen Entfernung zum nächstge-
    legenen Feuerlöscher nach Punkt 5.3, reduziert wird und
    - die Anzahl der Brandschutzhelfer nach Punkt 7.3 verdoppelt wird.


    Für Brandklassen A und B kann man auch ein AB Löscher einsetzen.

  • Hallo Halil,

    vielen Dank für deine Antwort. Leider beantwortet sie meine Frage nicht.

    Im Betrieb sind übrigens die meisten Löscher ABC-Löscher. Es gibt also nicht nur CO2-Löscher.

    Nochmal konkret: Dürfen CO2-Löscher auf die erforderliche Grundausstattung angerechnet werden, obwohl sie nur Brände der Klasse B und nicht A löschen?

    Danke und liebe Grüße,

    Klaus

  • Du beantwortest deine Frage eigentlich selbst!

    Wenn dein Löscher die Brandklasse B hat, dann ist sie nur für B geeignet. In deinem Fall für Flüssigstoffe und flüssigwerdende Stoffe.

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  • Nochmal konkret: Dürfen CO2-Löscher auf die erforderliche Grundausstattung angerechnet werden, obwohl sie nur Brände der Klasse B und nicht A löschen?

    Das ginge schon... nur:

    - Du hast dann noch daneben einen zweiten Feuerlöscher der Klasse A hängen (wenn du genug Platz an der Stelle hast...)

    - Unterweist Deine MA intensiv über die Unterschiede und die Handhabung

    - machst dir über eine genaue Kennzeichnung der Feuerlöscher Gedanken (es brennt... was genau... welchen Feuerlöscher von den beiden da hängenden kann ich jetzt einsetzen... ist die Handhabung auch gleich... ach was - jetzt ist eh zuviel Qualm... raus und abbrennen lassen...)

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Die üblichen CO2 Löscher haben nur 5 LE und können daher nicht zur Grundausstattung gehören, da die Löscher hier mind. 6 LE benötigen. Die Brandklassen sind hier nicht der springende Punkt.

    Beste Grüße

    J.H.J

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