Betriebsanweisung für Stoffgemisch

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  • Hallo, es soll eine BA erstellt werden und ich stehe ein bisschen auf dem Schlauch.

    Wir haben ein Stoffgemisch, welches aus 75% Stoff X und 25% Wasser besteht.

    Laut Sicherheitsdatenblatt ist das Stoffgemisch, da es ja 25% Wasser enthält nicht explosionsgefährlich. (Im Datenblatt unter Punkt 2 ist auch kein GHS01 Symbol vorhanden)

    Die restlichen 75% Stoff X sind im reinen Zustand (also ohne Wasser) im Sicherheitsdatenblatt unter Abschnitt 3 aber als explosionsgefährlich eingestuft (H241, also auch GHS01 Symbol). Da wir aber nun nicht mit dem reinen Stoff X, sondern mit dem Stoffgemisch arbeiten stellt sich mir nun die Frage wie die Betriebsanweisung aufgebaut werden soll.

    Wenn nun aber, aus welchem Grund auch immer, das Wasser verdunstet, ist nur noch Stoff X vorhanden. Wie müsste nun für das Stoffgemisch die Betriebsanweisung aussehen? Reicht es für die BA das „ungefährlichere“ Stoffgemisch aufzunehmen, oder MUSS man den „gefährlichen“ Stoff auflisten?


    Ich bin ein wenig ratlos und danke euch schonmal im Voraus für eure Hilfe.

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  • Auf die Fachkunde würde ja schon verwiesen. Ohne entsprechende Gefährdungsbeurteilung ist keine Betriebsanweisung sinnvoll.

    Manche Explosivstoffe werden ja mit Wasser phlegmatisiert, also etwas ungefährlicher gemacht in dem die Explosionsfähigkeit reduziert wird. Wie Du richtig erkannt hast, kann das aber bei einigen Stoffen auch reversibel sein, wenn das Wasser verdampft.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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