Nebenfluchtweg von Lagebühnen/Stahlbaubühne

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  • Hallo,

    eine Frage an Euch, da ich mir nicht sicher bin.

    In einer Produktionshalle habe ich eine Lagebühne/Stahlbaubühne mit fester Treppe als Zugang. Auf der Bühne wird Verbrauchsmaterial / keine Gefahrstoffe gelagert, dort befindet sich auch kein Arbeitsplatz. Wenn ist mal eine Person oben und lagert aus oder ein. Das Bauamt fordert nun einen Nebenfluchtweg, Begründung kenne ich noch nicht. Die Halle wird von einer BMA überwacht.

    In der ASR A 2.3 unter Abschnitt 6 ist beschrieben, wann ein Nebenfluchtweg erforderlich ist. Punkt 5 sagt aus:

    "bei Produktions-, Lagerräumen oder Werkstätten, deren Grundfläche mehr als 200 m² beträgt,"

    Beziehen sich die 200m² auch als Grundfläche auf die Bühne, sprich Bühne größer 200m² dann benötige ich einen 2. Fluchtweg. Für die Halle habe ich ausreichend Fluchtwege.

    Viele Grüße

    Gerd

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