Weis jemand wie eine VSK aussehen soll?

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  • Hallo,

    ich hab bei uns 3 große Schleifmaschinen messen lassen, wir liegen unter dem Arbeitsplatzgrenzwert. Normal müssen wir aber wohl noch regelmäßige Kontrollmessungen machen, da wir nicht unter 1 mg/m³ liegen.

    Nun gibt es ja noch die Möglichkeit über die TRGS 420, eine Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien für Gefahrstoffe mit einem Arbeitsplatzgrenzwert zu machen.

    Nur wie genau sieht so eine aus? Was muss alles drin stehen???

    Kann mir da vielleicht einer was zu sagen?

    Danke schon mal

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  • Zitat

    Original von cossi
    Hallo,

    Nun gibt es ja noch die Möglichkeit über die TRGS 420, eine Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien für Gefahrstoffe mit einem Arbeitsplatzgrenzwert zu machen.

    Nur wie genau sieht so eine aus? Was muss alles drin stehen???

    Hallo cossi,

    was drin stehen muss steht doch in der TRGS 420.
    Dir ist schon klar, dass ein Vorschlag für ein VSk von den Ländern, den Berufsgenossenschaften, Berufsverbänden oder auch von Betrieben aufgestellt werden kann, dann aber dem AGS zur Beschlussfassung und Veröffentlichung durch das BMAS zugeleitet werden muss.

    Für welchen Stoff habt ihr denn Messungen gemacht? Sind die 1 mg/m³ der AGW? Oder das Kriterium für die dauerhaft sichere Einhaltung?

    Hier: BIA Empfehlungen
    findest du Empfehlungen die die Anforderungen an ein VSK erfüllen.

    Eventuell wäre es einfacher die Absaugungen zu optimieren oder auch Kontrollmessungen durchzuführen.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Gefahrstoffe: Wann Sie sich die Gefährdungsbeurteilung erheblich erleichtern können - standardisierte Arbeitsverfahren

    Diese „standardisierten Arbeitsverfahren“ sind zum Beispiel häufig wiederkehrende Schritte im Produktionsprozess wie das Entfetten von Drehteilen, wenn dafür bestimmte Chemikalien notwendig sind. Rückendeckung gibt Ihnen hier die Technische Regel für Gefahrstoffe „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ (TRGS 400). Sie sieht in einigen Fällen Erleichterungen bei der Gefährdungsbeurteilung vor.

    In diesen 4 Fällen können Sie sich die Gefährdungsbeurteilung vereinfachen:

    · Wenn verfahrens- und stoffspezifische Kriterien nach TRGS 420 „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Gefährdungsbeurteilung“ beschrieben sind. Da bisher noch keine VSK existieren, ist diese Möglichkeit für die Praxis derzeit nicht relevant.

    · Wenn stoff- oder tätigkeitsbezogene TRGS bestehen und Sie diese anwenden. Beispiel für solche Gefahrstoffregeln sind etwa die TRGS 522 „Raumdesinfektion mit Formaldehyd“, die TRGS 530 „Friseurhandwerk“ und die TRGS 521 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“. Wenn Sie die in diesen Regeln vorgeschlagenen Maßnahmen übernehmen, können Sie davon ausgehen, dass Sie die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung für die jeweiligen Tätigkeiten erfüllen und mit Ihren Schutzmaßnahmen auf der sicheren Seite sind.

    · Wenn branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellungen vorliegen, deren Qualität einer mitgelieferten Gefährdungsbeurteilung entspricht. Das sind z. B. berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) und Informationen (BGI) wie etwa die BGI 557 „Lackierer“.

    · Wenn Sie Ihre Gefahrstoff-Schutzmaßnahmen auf eine mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung des Herstellers oder Inverkehrbringers der Stoffe stützen (§ 7 Abs. 7 GefStoffV).

    Beachten Sie dabei aber: der Hersteller der Gefahrstoffe muss die Gefährdungsbeurteilung nicht mitliefern. Sollten Sie aber größere Mengen eines Gefahrstoffs bearbeiten, können Sie folgenden Kniff anwenden:

    Wenn Sie sich bei mehreren Lieferanten Angebote einholen, bestehen Sie einfach darauf, dass er Ihnen nach § 7 GefStoffV eine Gefährdungsbeurteilung für die geplante Tätigkeit mitgeliefert. Das reduziert Ihren eigenen Aufwand für die Beurteilung enorm!

    Das geht aber nur dann, wenn zwei wichtige Voraussetzungen vorliegen: Zum einen muss Ihre Verwendung des Gefahrstoffs der vom Hersteller beschriebenen Verwendung entsprechen. Prüfen Sie also immer, ob diese Anforderung erfüllt ist. Beispiel:

    Sie verwenden für die Teilereinigung einen Kaltreiniger. Dieser Reiniger ist aber nur für die Verwendung in einer Waschmaschine (geschlossenes System) zugelassen. Die dort beschriebenen Schutzmaßnahmen dürfen Sie übernehmen.

    Aber was ist, wenn Sie denselben Reiniger auch für die manuelle Reinigung, z.B. mit einem Hochdruckreiniger oder an einem offenen Waschtisch, benutzen wollen?

    In diesem Fall müssen Sie eine eigene Gefährdungsbeurteilung durchführen, weil der Hersteller diese Verwendungsart ja für das Reinigungsmittel so nicht vorgesehen hat.

    Zum anderen muss die mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung diese Angaben enthalten:

    · Führen Sie die Tätigkeiten genau analog den vom Hersteller bzw. Inverkehrbringer des Gefahrstoffs gemachten Angaben und Festlegungen durch?

    · Werden in der mitgelieferten Gefährdungsbeurteilung Angaben zu gefährlichen Eigenschaften gemacht?

    · Werden Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung (R-/S-Sätze und Gefahrensymbol) des Produkts und der Inhaltsstoffe gemacht?

    · Sind Hinweise enthalten, ob über die Kennzeichnung hinausgehende Gefährdungen zu erwarten sind?

    · Werden Angaben zu den Rahmenbedingungen für einen sicheren Einsatz des Produkts gemacht (z. B. zur Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen, Lüftung usw.)?

    · Sind die inhalative Exposition am Arbeitsplatz und ggf. die Hautbelastung beschrieben?

    · Werden konkrete Angaben zu den Arbeitsbedingungen und zum Verfahren, in dem das Produkt eingesetzt wird, gemacht?

    · Sind Angaben enthalten, warum keine ungefährlichen oder weniger gefährlichen Produkte bzw. Verfahren („Substitution“) eingesetzt werden können? Fehlen diese Angaben, müssen Sie eine Ersatzstoffprüfung vornehmen.

    · Werden Hilfestellungen zur Überprüfung der Wirksamkeit der beschriebenen Schutzmaßnahmen unter den in der mitgelieferten Gefährdungsbeurteilung gemachten Angaben und Festlegungen gegeben (z. B. Einhaltung der AGW)?

    Aber diese Checkliste hat für Sie noch einen weiteren Vorteil: Wenn das mitgelieferte Sicherheitsdatenblatt die Angaben aus dieser Checkliste enthält, dann dürfen Sie es auch als Gefährdungsbeurteilung verwenden!

    Das gilt auch für ein einschlägiges „Expositionsszenario“, das der Gefahrstoffhersteller nach der REACH-Verordnung als Anhang zum Sicherheitsdatenblatt mitliefern muss.

    Doch was ist, wenn einige der Informationen fehlen?

    In diesem Fall müssen Sie sie selbst recherchieren oder ermitteln, z.B. aus speziellen Gefahrstoffdatenbanken oder vom Hersteller selbst.

    Angenommen, für eine Tätigkeit werden Schutzhandschuhe vorgeschrieben. Der Hersteller sagt jedoch nicht, welche Fabrikate das sein müssen oder wie die Handschuhe genau beschaffen sein müssen. Das bedeutet: in diesem Fall müssen Sie die geeigneten Typen selbst ermitteln. Zum Beispiel, indem Sie beim Hersteller der Handschuhe anfragen.

    So schwierig und umständlich diese Aufgaben auch sein mögen: Sie sollten sie keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, denn:

    Auch bei einer mitgelieferten Gefährdungsbeurteilung sind auf jeden Fall Sie bzw. Ihr Arbeitgeber für die auf dieser Grundlage festgelegten Schutzmaßnahmen verantwortlich! Aber trotzdem gibt es eine Möglichkeit, wie Sie sich von möglichst viel Ballast befreien. Und das sogar im wörtlichen Sinn:

    Sie ersparen sich viel Aufwand, wenn Sie Ihr Gefahrstofflager gründlich aufräumen! Und künftig nur noch solche Stoffe verwenden, die hinsichtlich ihrer Gefährdungen und der geeigneten Schutzmaßnahmen gut dokumentiert sind.

  • Hallo,

    super Ausführung.
    Mittlerweile gibt es zwei Arbeitsverfahren mit verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien. Es sind Weichlöten mit dem Lötkolben und Niedertemperatur-Dampf-Formaldehyd-Verfahren zur Sterilisation.
    Nachzulesen in der TRGS 420 Stand Juni 2008.

    Gruß Udo