Betriebsanweisungen - Abfallsammelbehälter

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  • Hallo zusammen,
    bei einem meiner Kunden hat der Auditor für die Abfallsammelbehälter von wassergemischten Kühlschmierstoffemulsionen, Altöle und Altlacke/Verdünnung eine Betriebsanweisung nach Gefahrstoffverordnung gefordert. Hat jemand schon solche verfasst und kann diese mir zur Verfügung stellen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Uwe

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  • Hi Uwe_Si.-Ing,

    was Deine Frage angeht kann ich Dir leider nicht weiter helfen. ich muss aber in diesem Zusammenhang trotzdem eines mal los werden: Ich frage mich immer wieder, wie externe Auditoren eine Betriebsanweisung nach GefStoffV o.ä. "fordern" können. Die Jungs können so etwas vielleicht empfehlen, oder darauf hinweisen - fordern kann die Sache vielleicht noch die Aufsichtsbehörde. Selbst die hat jedoch in Zeiten der Deregulierung des Arbeitsschutzes Schwierigkeiten damit. Schlagwort ist hier "Gefährdungsbeurteilung".

    Die Sammelbehälter sind doch wahrscheinlich entsprechend ihrer Funktion ausgerüstet, oder? In den meisten Fällen haben diese eine "Betriebsanweisung" quai aufgedruckt (Warnhinweise, Kennzeichnungen usw.) Ich gehe daher davon aus, dass kein weiterer "Umgang" mit den dort enrhaltenen Stoffen erfolgt. Es stellt sich also die Frage, ob Du tatsächlich eine solche BA überhaupt benötigst.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    PS: ...und nur um kein falsches Verständnis aufkommen zu lassen: Wir haben (fast) alle Zertifikate die es gibt und müssen uns dementsprechend regelmäßig ebenfalls mit solchen Dingen rumschlagen...

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)