Kündigung eines alkoholkranken Elektrikers

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  • Hallo,

    gerade in einem Newsletter gelesen - ist aber schon ein länger zurückliegendes Urteil (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.08.2009 (Az. 10 Sa 506/09))

    Kündigung eines alkoholkranken Elektrikers

    Fazit: Die Kündigung des E. war also weder aus personenbedingten Gründen wegen eingeschränkter Leistungsfähigkeit noch aus verhaltensbedingten Gründen wegen Gefährdung der betrieblichen Sicherheit gerechtfertigt.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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