Hallo,
gerade in einem Newsletter gelesen - ist aber schon ein länger zurückliegendes Urteil (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.08.2009 (Az. 10 Sa 506/09))
Kündigung eines alkoholkranken Elektrikers
Fazit: Die Kündigung des E. war also weder aus personenbedingten Gründen wegen eingeschränkter Leistungsfähigkeit noch aus verhaltensbedingten Gründen wegen Gefährdung der betrieblichen Sicherheit gerechtfertigt.