Hallo in die Runde,
ich habe bzgl. der Vollzugsüberwachung von europäischen (arbeitsschutzrelevanten) Verordnungen eine Frage.
Gem. § 21 Abs. 1 ArbSchG überwachen die zuständigen Behörden in Rahmen ihrer Rechtsaufsicht die Einhaltung des ArbSchG und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen. Regelmäßig sind das die Gewerbeaufsichtsämter oder Landesarbeitsschutzbehörden. Beim Bund gibt es dann noch die Binnenrevision durch die öffentlich- rechtliche Aufsicht.
Wie sieht dies auf EU-Ebene mit bspw. der PSA VO aus? Liegt hier die Aufsichtsverantwortung bei den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten oder bei der EU selbst?
Danke und viele Grüße.