G35 Untersuchung - verpflichtend für kurze Auslandsaufenthalte

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  • Hallo Zusammen,

    wer kann mir denn weiterhelfen zu folgendem Thema:

    Als Reisebüro haben wir immer wieder mal Mitarbeiter, die privat Gruppenreisen begleiten oder auf Inforeise gehen. Die Dauer liegt bei 5 Tagen bis 10/12 Tagen, je nach Reiseziel und erfolgt in der Regel nicht öfters als einmal/Jahr. Hierfür muss der Mitarbeiter die Hälte der Zeit als Urlaub einbringen, die andere Hälfte übernimmt die Firma. Das ganze ist als Art Incentive zu sehen, da solche Reisen auch zur Weiterbildung dienen und letztendlich die Firma auch davon profitiert. Wie sieht es denn nun aus mit dieser G35 Untersuchung für bestimmte Länder? Sind wir als Firma dazu gesetzlich verpflichtet den Mitarbeiten diese Untersuchung anzuordnen, obwohl sie ja eigentlich eine vom Mitarbeiter privat gewünschte Reise ist? Der Mitarbeiter arbeitet nicht, sondern ist im Urlaub. Das einzige was als "dienstlich" anzusehen ist, ist die Tatsache, dass die Firma eben freie Tage mit zur Verfügung stellt und der Mitarbeiter nichts für die Reise bezahlen muss. Meine Recherche im Internet hat hierzu leider nichts gefunden bzw. ich hätte gedacht, dass es reicht, wenn wir die Mitarbeiter auf diese G35 Untersuchung hinweisen und "empfehlen" eine Untersuchung zu machen. Wie seht ihr das?

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  • Sprech doch mal eure VBG an, ob denn dann die Reise überhaupt versichert ist! Ich schätze nämlich nein. Alles Privatvergnügen ohne Schutz der BG somit auch keine zwingende Notwendigkeit für Vorsorge. Das ihr die Vorsorge anbietet und hoffentlich eine GB für das Reiseland abhandelt hoffe ich doch!!!

    Gruß Canislupus

  • Super! Vielen Dank für den Hinweis! Ich hab von der VBG soeben auch bestätigt bekommen, dass wenn es Privatvergnügen ist, wir die G35 zwar empfehlen können aber sie nicht zwingend erforderlich ist. 1000 Dank!

  • Meine Frau macht diese Inforeisen als Expedientin. Allerdings gilt dies dann immer als eigenwirtschaftliche Tätigkeit, die von der Handlungstendenz her - so heißt es ja im Unfallversicherungsrecht - dem privaten unversicherten Bereich zuzuordnen ist...ergo, keine Vorsorge.

    VG Snooze

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