Prüfung von Zurrgurten zur Sicherung (gegen Umkippen) von Türblätter und Zargen

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  • Hallo Zusammen, soweit ich weiß müssen Zurrgurte vor Nutzung durch eine Sichtkontrolle und mind. 1x jährlich wiederkehrend durch eine sachkundige Person visuell geprüft werden. Wie sieht das bei der internen Verwendung als Befestigungshilfe aus? Müssen diese auch gleichermaßen geprüft werden? Falls ja, hatte unser PL eine tolle Idee,.... . Er würde denn gerne die Zurrgurte entfernen und durch Holzumlattung oder Seilen/Ketten die Materialien auf den Lagerplätzen sichern. Hier würde dann eine Person die Ketten/Seile wiederkehrend nach GBU aber mind. einmal jährlich wiederkehrend prüfen. Man würde sich so die Kosten sparen. Was haltet ihr davon?

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  • Ich sehe da keine Einsparung.
    Die Sichtprüfung der Zurrgurte (vor Benutzung) ist schnell gemacht ( < 1 Min. pro Gurt) und die jährliche Arbeitsmittelprüfung steht sowieso im Raum, egal bei welchem System.
    Zumal auch andere Haltesysteme grundsätzlich vor Benutzung einer Sichtkontrolle (und einer jährliche Prüfung) zu unterziehen sind (BetrSichV).

    Zurrgurte haben auch noch den Vorteil, dass durch das textile Material Beschädigungen der Werkstücke nahezu ausgeschlossen sind. Gut, das Schloss kann Probleme machen - aber das lässt sich durch eine textile Unterlage minimieren.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)