Hallo,
es besteht ja eine generelle Pflicht zur Kennzeichnung von Ex-Bereichen mit dem Gelb-Schwarzen Warnzeichen nach
Richtlinie 1999/92/EG und BetrSichV. Ist die durchgängig so, oder kann dies für eine Zone 22 entfallen?
Danke und Grüße, Markus
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