Hallo zusammen,
hat jemand eine Idee wie ich einen Laser bei der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten habe wenn dieser vom Hersteller als Klasse 1 Laser klassifiziert wird, allerdings nur weil er eingekapselt ist. Mit diesem Laser werden Bleche miteinander verschweißt, also eigentlich eher Klasse 4.
Oder betrachte ich den Laser in so einem Fall erst gar nicht?
In der Theorie könnte man ja die Schutzeinrichtungen umgehen und sich sehr wohl an diesem Laser Klasse 1 die Pfoten weg schmoren...
Liebe Grüße