Laserschweißen

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  • Hallo zusammen:),

    hat jemand eine Idee wie ich einen Laser bei der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten habe wenn dieser vom Hersteller als Klasse 1 Laser klassifiziert wird, allerdings nur weil er eingekapselt ist. Mit diesem Laser werden Bleche miteinander verschweißt, also eigentlich eher Klasse 4.

    Oder betrachte ich den Laser in so einem Fall erst gar nicht?

    In der Theorie könnte man ja die Schutzeinrichtungen umgehen und sich sehr wohl an diesem Laser Klasse 1 die Pfoten weg schmoren...

    Liebe Grüße

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  • Hallo Olaf,

    die wirksam werdenden Gefährdungen infolge der Laserstrahlung beim Schweißen sind gering, also "ungefährlich" - so in der GBU dokumentieren.

    Bei deinem Schweißlaser müssen die Schutzeinrichtungen dem Stand der Technik entsprechen - auf richtige Ausführung prüfen und ggf. dann zurücklehnen.:)

    Weiterhin wären noch die weitaus höheren Gefährdungen bei Wartung und Reparatur, die in der Regel von Fremdpersonal durchgeführt werden. Dabei sind andere Schutzmaßnahmen durch den ggf. freien Laserstrahl der Klasse 4 zu beachten; der Maschinenbediener ist dabei nach meinen Erfahrungen in der Regel nicht anwesend.

    mfg

    Uwe