Auffangwannen nach AwSV / WHG

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  • Hallo zusammen.

    Ich habe ein paar Fragen zur aktuellen AwSV bzw. zur Ermittlung des Auffangvolumens von Auffangwannen.

    Es gab ja früher mal die Regelung, dass bei Gebindelagern nur das größte Gebinde aber min. 10 % der Gesamtlagermenge aufgefangen werden musste. So wie ich das sehe, gilt das nicht mehr. Zumindest finde ich das in der AwSV nicht mehr. Gilt das wirklich nicht mehr oder finde ich das nur nicht mehr?

    In §18 AwSV wird auf das Mindestrückhaltevolumen eingegangen. Im Prinzip wird für alle Lager- und HBV-Anlagen ein Auffangvolumen von 100 % gefordert. Zumindest wenn man in kleineren Betrieben ohne Leitsystem keine Gegenmaßnahmen treffen kann (z.B. übers Wochenende). Stimmt ihr mir zu, dass ich somit für diese Anlagentypen unabhängig von der WGK und unabhängig davon, ob ich mich in einem Wasserschutzgebiet befinde oder nicht, immer 100 % Auffangvolumen brauche?

    Konkretes Beispiel: Bei einer HBV-Anlage mit 5 Tanks à 1000 l, die sich außerhalb von Wasserschutzgebieten befindet, benötige ich eine Auffangwanne mit 5000 l Volumen?

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

    Grüße Daniel

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  • Es gab ja früher mal die Regelung, dass bei Gebindelagern nur das größte Gebinde aber min. 10 % der Gesamtlagermenge aufgefangen werden musste.

    Schau mal unter §31, Absatz 2. => bei Fass- und Gebindelagern unter 100m³ gelten die 10% und das größte Behältnis.

    Bei der HBV-Anlage ist die Gefährdungsstufe relevant (§39 Abs. 6). Entsprechend §14 ist zunächst einzugrenzen, was alles zur Anlage gehört.

    Rückhalteeinrichtung kann auch eine entsprechend dichte Fläche sein (§2 Abs. 16).

    Entsprechend §18 Abs. 3 wird für HBV-Anlagen gefordert, dass das Rückhaltevolumen so groß gewählt wird, dass die Menge aufgefangen wird, die bei Betriebsstörungen bis zum Ergreifen von Sicherheitsvorkehrungen ausströmen kann.

    Hier ist also bei Deinem Beispiel relevant, ob die Tanks verbunden sind und diese Verbindung absperrbar ist. Wenn ja, wäre für mich im Havariefall 1000l die mögliche Auslaufmenge. Das alles kann über die Anlagenabgrenzung und deren Beschreibung definiert werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.