Beiträge von Eulenban

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    Hallo zusammen.

    Ich habe ein paar Fragen zur aktuellen AwSV bzw. zur Ermittlung des Auffangvolumens von Auffangwannen.

    Es gab ja früher mal die Regelung, dass bei Gebindelagern nur das größte Gebinde aber min. 10 % der Gesamtlagermenge aufgefangen werden musste. So wie ich das sehe, gilt das nicht mehr. Zumindest finde ich das in der AwSV nicht mehr. Gilt das wirklich nicht mehr oder finde ich das nur nicht mehr?

    In §18 AwSV wird auf das Mindestrückhaltevolumen eingegangen. Im Prinzip wird für alle Lager- und HBV-Anlagen ein Auffangvolumen von 100 % gefordert. Zumindest wenn man in kleineren Betrieben ohne Leitsystem keine Gegenmaßnahmen treffen kann (z.B. übers Wochenende). Stimmt ihr mir zu, dass ich somit für diese Anlagentypen unabhängig von der WGK und unabhängig davon, ob ich mich in einem Wasserschutzgebiet befinde oder nicht, immer 100 % Auffangvolumen brauche?

    Konkretes Beispiel: Bei einer HBV-Anlage mit 5 Tanks à 1000 l, die sich außerhalb von Wasserschutzgebieten befindet, benötige ich eine Auffangwanne mit 5000 l Volumen?

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

    Grüße Daniel