Haftung von Vorgestzten (Salzsäure-Fall)

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Salzsäure- Fall 1

    Ein Mitarbeiter ließ 30 Tonnen Salzsäure in den Main ab.
    Das anschließende Gerichtsverfahren wurde gegen Zahlung von Geldbußen eingestellt.

    Gehaftet haben: Vorsitzender des Vorstandes
    Haftungsbegründung: Generalverantwortung und Organisationspflicht
    Gezahlt wurden: 125 T€
    ____________________________________________________
    Gehaftet haben: Zuständiges Vorstandsmitglied
    Haftungsbegründung: Zusätzlich/ Verantwortung kraft funktioneller
    Sachzuständigkeit
    Gezahlt wurden: 375 T€
    ____________________________________________________
    Gehaftet haben: Betriebsleiter
    Haftungsbegründung: Konkrete Organisationsverantwortung,
    Kontrollpflicht
    Gezahlt wurden: 40 T€
    ____________________________________________________
    Gehaftet haben: Abteilungsleiter
    Haftungsbegründung: Auswahl- und Instruktionspflicht sowie
    Aufsichtspflicht
    Gezahlt wurden: 15 T€
    ____________________________________________________
    Gehaftet haben: Arbeiter
    Haftungsbegründung: Handlungsverantwortung
    Gezahlt wurden: 0 T€
    ____________________________________________________

    Salzsäure-Fall 2

    Begründung:
    Der Abteilungsleiter musste sich eine Verletzung seiner Aufsichtspflichten zurechnen lassen. Er hätte den Handlungsverantwortlichen bei der Erfüllung seiner Aufgabe angemessen beaufsichtigen müssen.

    Der zuständige Betriebsleiter hätte den Abteilungsleiter regelmäßig kontrollieren müssen. Da der Betriebsleiter das nicht belegen konnte, wurde ihm Organisationsverschulden vorgeworfen.
    Das zuständige Vorstandsmitglied und der Vorsitzende des Vorstandes wurden wegen nachlässiger Ausübung der allgemeinen Organisationsverantwortung angeklagt.

    Horst

    6 Mal editiert, zuletzt von eisenhuth (27. Dezember 2007 um 09:20)

  • ANZEIGE
  • Zunächst einmal allen im Forum ein gutes Neues Jahr!!

    Gerichtsurteile zum Arbeits- und Umweltschutz sind immer gut geeignet Mitarbeitern und Vorgesetzten die möglichen Konsequenzen vor Augen zu halten.

    Um die Genauigkeit zu verbessern halte ich es für sinnvoll, dass zu den Urteilen auch die Aktenzeichen angegeben werden. Dann kann jeder, der es möchte auch das Original finden.

    Viele Grüße

    Puma