Salzsäure- Fall 1
Ein Mitarbeiter ließ 30 Tonnen Salzsäure in den Main ab.
Das anschließende Gerichtsverfahren wurde gegen Zahlung von Geldbußen eingestellt.
Gehaftet haben: Vorsitzender des Vorstandes
Haftungsbegründung: Generalverantwortung und Organisationspflicht
Gezahlt wurden: 125 T€
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Gehaftet haben: Zuständiges Vorstandsmitglied
Haftungsbegründung: Zusätzlich/ Verantwortung kraft funktioneller
Sachzuständigkeit
Gezahlt wurden: 375 T€
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Gehaftet haben: Betriebsleiter
Haftungsbegründung: Konkrete Organisationsverantwortung,
Kontrollpflicht
Gezahlt wurden: 40 T€
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Gehaftet haben: Abteilungsleiter
Haftungsbegründung: Auswahl- und Instruktionspflicht sowie
Aufsichtspflicht
Gezahlt wurden: 15 T€
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Gehaftet haben: Arbeiter
Haftungsbegründung: Handlungsverantwortung
Gezahlt wurden: 0 T€
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Salzsäure-Fall 2
Begründung:
Der Abteilungsleiter musste sich eine Verletzung seiner Aufsichtspflichten zurechnen lassen. Er hätte den Handlungsverantwortlichen bei der Erfüllung seiner Aufgabe angemessen beaufsichtigen müssen.
Der zuständige Betriebsleiter hätte den Abteilungsleiter regelmäßig kontrollieren müssen. Da der Betriebsleiter das nicht belegen konnte, wurde ihm Organisationsverschulden vorgeworfen.
Das zuständige Vorstandsmitglied und der Vorsitzende des Vorstandes wurden wegen nachlässiger Ausübung der allgemeinen Organisationsverantwortung angeklagt.