Berufsbegleitender FaSi nach Studium

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  • Das mit der Verantwortung wird bei FaSi und sogar SiBe gerne versucht, damit man gleich einen "Planken-Aspiranten" zur Verfügung hat.

    Tatsächlich hat der Gesetzgeber für die FaSi ja eine Verantwortung für die Beratungsleistung eingebaut, die aber nicht durch den Arbeitgeber entschieden wird.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Tatsächlich hat der Gesetzgeber für die FaSi ja eine Verantwortung für die Beratungsleistung eingebaut, die aber nicht durch den Arbeitgeber entschieden wird.

    Die Verantwortung der Sifa endet aber mit der "Qualität der Beratung".
    Wenn die Sifa in der GBU zu dem Schluß kommt, das Arbeitssicherheitsschuhe zu tragen sind und den Einsatz von S1P empfiehlt, dann ist der Arbeitgeber bzw. die Führungskraft in der Verantwortung, wenn Sie es zulässt, das weiterhin Flip-Flops getragen werden. Die Sifa kommt erst wieder mit an Bord, wenn Sie dieses bei einer Begehung nicht bemängelt. Wurde dieses gemacht, ist sie wieder raus: Melden macht frei.

    Wie es mit der Verantwortung für Arbeitssicherheit aussieht, wenn dieses arbeitsvertraglich delegiert werden soll, kann ich nicht sagen. Einen solchen Vertrag würde ich Anwaltlich prüfen lassen. Ich sehe da gewisse Gürden, wie z.B. räumliche & fachliche Nähe. Diese sind letztendlich der Betriebsstruktur, dem Unternehmensziel und dem beruflichen Hintergrund der Sifa geschuldet.

    Was den Sibe angeht, Hafensifa, so denke ich das dieser spätestens beim Lesen der Anklageschrift durch den Richter unter Bezugnahme auf §20 DGUV-V 1 von der Liste der Angeklagten gestrichen werden würde.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    Einmal editiert, zuletzt von Micha_K (12. März 2021 um 06:35)