Überdachte Lagerfläche

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  • Hallo zusammen,

    wir sind ein Industrieunternehmen (Maschinenbauer) und haben einen Bestandsbau mit einer momentean Brandabschnittsgröße von 2.288 m². Angrenzend an die bestehende Halle wollen wir eine überdachte Lagerfläche anbauen. Diese steht auf Stahlstützen, hat keine Außenwände. Hier sollen nur temporär Maschinen stehen. Zählt diese Halle zu dem bestehenden Brandabschnitt, oder muss eine überdachte Lagerfläche ("besseres Vordach") hier nicht mit einbezogen werden?

    In der Muster-Industriebaurichtlinie und hessischen Bauordnung konnte ich nichts finden. Danke.

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  • Hallo,

    Nein, warum sollte es auch zum Brandabschnitt gehören? Oder

    öffnet ihr im Rahmen vom Anbau?

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010