Beiträge von phartmann

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    Hallo zusammen,

    wir sind ein Industrieunternehmen (Maschinenbauer) und haben einen Bestandsbau mit einer momentean Brandabschnittsgröße von 2.288 m². Angrenzend an die bestehende Halle wollen wir eine überdachte Lagerfläche anbauen. Diese steht auf Stahlstützen, hat keine Außenwände. Hier sollen nur temporär Maschinen stehen. Zählt diese Halle zu dem bestehenden Brandabschnitt, oder muss eine überdachte Lagerfläche ("besseres Vordach") hier nicht mit einbezogen werden?

    In der Muster-Industriebaurichtlinie und hessischen Bauordnung konnte ich nichts finden. Danke.