Garage n - VO Hessen richtig lesen und/oder verstehen!?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • § 20

    Abstellen von Kraftfahrzeugen in anderen Räumen als Garagen

    ...
    (2) Kraftfahrzeuge dürfen in sonstigen Räumen, die keine Garagen sind, nur abgestellt werden, wenn

    1. das Gesamtfassungsvermögen der Kraftstoffbehälter aller abgestellten Kraftfahrzeuge nicht mehr als 12 l beträgt,

    2. Kraftstoff außer dem Inhalt der Kraftstoffbehälter abgestellter Kraftfahrzeuge in diesen Räumen nicht aufbewahrt wird und
    3. diese Räume keine Zündquelle oder leicht entzündlichen Stoffe enthalten und von Räumen mit Feuerstätten oder leicht entzündlichen Stoffen durch Türen abgetrennt sind oder
    4. die Kraftfahrzeuge Arbeitsmaschinen sind.

    Ich lese:
    1 - gilt immer
    2+3 - gilt immer ( keine Zündquellen hieße, auch ex-geschütze Elektroinstallation, funkenfreie Werkzeuge, Rauchverbot, Ex-Schutzdokument etc.)

    oder??
    4. - hebt 1-3 auf?
    Ist ein Streufahrzeug der Straßendienstes eine "Kraftfahrzeuge Arbeitsmaschine "
    oder anders - was sind *Kraftfahrzeuge Arbeitsmaschinen*?

    Was meint ihr dazu?

    Gruß
    gladis:-)

  • ANZEIGE
  • Hi Gladis,

    ...das ist ja mal wieder very tricky von Dir...

    Anyway:

    1. Selbstfahrende bzw. Kraftfahrzeuge als Arbeitsmaschienen sind Fahrzeuge, die nicht primär dem Transport von Personen oder Gütern auf der Strasse dienen. Dies sind z.B. Traktoren; es können aber unter besonderen Umständen auch Kanalreingungsfahrzeuge sein - gut, nä?!?

    2. Auch wenn ich mich hier weit aus dem Fenster lehne: Ich denke (4) hebt (1)-(3) auf, da ich in diesem Falle nicht mehr von Fahrzeugen sondern von Arbeitsmaschinen spreche.

    Viel Spass damit

    LG
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • tzttz..

    ich finde es nur erstaunlich, dass ich keine 3 Moppeds in den Raum stellen darf, aber eine dicke fette Kehrmaschien sehr wohl.

    Da entzieht sich mir das Verständnis - so gefährdungsbeurteilungstechnisch
    - zumal dann, wenn 1-3 aufgehoben werden bei Kleingaragen außer dem Schild *Vergiftungsgefahr* keinerlei Forderung mehr besteht.

    Vermutlich begrenzen sich die benzinkanistermengen auf anderem Wege.. aber die Garagenverordnung *nutzt* mir erst mal nix mehr,
    obwohl cih die Räume wie eine Garage nutze.
    Wäre ja vielleicht auch zu einfach :D


    Danke DerMichael

    gladis:-)

  • Tja Schnucki,

    ...ich glaube wir beide müssen uns über den Sinn und Unsinn einer Garagenverordnung - bis gestern wusste ich noch nicht einmal das wir in Deutschland sowas haben - nicht mehr unterhalten, oder?!?!?

    So gibt es doch immer wieder erheiternde Nachrichten aus dem unendlichen Fundus deutscher Rechtssprechung. Macht unser Leben doch auch irgendwie interessant, oder?!

    Schönen Tach
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • würde ich empfinden, wäre ich unbetroffen.
    Da ich aber gehalten bin, ein Amt zu *beraten* welche Fahrzeuge es wo abstellen darf, habe ich mich zu ff. Interpretation entschieden:

    Meines Erachtens sind als Kraftfahrzeuge nach der StVZO zugelassene
    Kraftfahrzeuge keine Arbeitsmaschinen.
    Was Kennzeichen hat ist zugelassen.
    Alles was nach Fahrzeugschein KFZ ist, ist mE keine Arbeitsmaschine.

    Sicher gibt es einen Erlass zur Verordnung *lach*
    mal sehen, ob ich den damit hervorlocke.


    Dann setze ich natürlich den Unterhaltungsbeitrag fort :)

    Lg
    gladis:-)

    PS: *Schnucki*? *.. :44:
    jaklar :o045:

    :D

    Einmal editiert, zuletzt von gladis (19. Juni 2007 um 14:45)

  • ANZEIGE
  • Ische könnte auch Cheri sagen...

    das mit dem Kennzeichen ist leider nicht ganz so einfach wie Du dir das gemacht hast - sad to say so :-(.

    - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sfAM) sind KFZ mit technischen Anlagen oder Geräten, die im öffentlichen Verkehr bewegt werden, wobei der Hauptzweck der Einsatz der fest mit dem Fahrzeug verbundenen Maschine liegt und die vom Bundesverkehrsministerium als solche anerkannt (DA zum § 18 Abs. 2 StVZO) sind.

    - Werden sfAM auf öffentlichem Verkehrsgrund mit eigenem Antrieb oder als Anhänger bewegt, müssen verschiedene Vorschriften beachtet werden:

    § 18 Abs. 4 StVZO: Die nach § 18 StVZO 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h müssen beim Verkehr auf öffentlichen Straßen ein eigenes amtliches Kennzeichen führen. § 64b StVZO gilt entsprechend.

    Da ich, wie bereits erwähnt, die Garagenverordnung (ich könnte mich immer noch totlachen!!!) nicht wirklich kenne, würde ich jetzt einfach mal sagen, Fahrzeuge dürfen nur in Garagen abgestellt werden, he, he, he! Dein Amt sollte sich in der Zwischenzeit mal schlau machen, welche Geräte Fahrzeuge und welche Arbeitsmaschinen sind. Wie Sie den obigen Ausführungen entnehmen können, gnää Frau, ist dies in erster Linie eine Frage der Zulassung - und die haben die Ämter ja schließlich selbst vorgenommen, oder?!?!?

    In diesem Sinne - Let me entertain you!!!

    LG
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • you make it wonderful !

    :D

    genau..nicht verzagen..Behörden fragen..

    Fortsetzung..
    erwartungsgemäß..
    Jahre später :)

    bis denn dann

    gladis:-)

    Nachtrag:
    Cheri ?.. *schmacht*.. jaaaaaaaaaaa

    *lach*

    Einmal editiert, zuletzt von gladis (19. Juni 2007 um 14:51)

  • moin moin,

    Zitat

    Original von MichaelD

    § 18 Abs. 4 StVZO: Die nach § 18 StVZO 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h müssen beim Verkehr auf öffentlichen Straßen ein eigenes amtliches Kennzeichen führen. § 64b StVZO gilt entsprechend.

    Den § gibt es nicht mehr. Die Legaldefinition, was eine "selbstfahrenden Arbeitsmaschine" (SAM) ist, findest Du in § 2 Nr. 17 FZV. Die FZV ist am 1.3.07 in Kraft getreten.

    Früher gab es für Behörden eine Dienstanweisung zu § 18 StVZO, in der die als SAM anerkannten Arbeitsmaschinen aufgeführt waren. Diese ist zwar seit dem Inkrafttreten der FZV nicht mehr gültig, jedoch lehnen sich die Zulassungsstellen nach wie vor an sie an. Liste der als SAM anerkannten Fahrzeuge

    Zitat

    Original von Gladis
    Was Kennzeichen hat ist zugelassen.


    Das ist so nicht ganz richtig. Die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme der zulassungsfreien Fahrzeuge findest Du in § 4 FZV.
    Demnach müssen u.a. SAM ein Kennzeichen führen, wenn ihre bbH mehr als 20 km/h beträgt (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 FZV). Die Kennzeichenpflicht darf in diesem Fall jedoch nicht mit einer Zulassungspflicht verwechselt werden.

    Aber die Garagenverordnung ist echt klasse :D

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • dein Beitrag auch awen

    danke! :)

    zu dieser Liste war ich jetzt auch vorgestoßen ..
    und März 07 ist ja brandneu sozusagen :)

    aber schon irre, was man so lostreten kann mit einer simpel wirkenden Frage.


    Mittlerweile brauche ich ein Übersichts-Abkürzungsverzeichnis
    mal heißt SAM "Selbstfahrende Arbeitsmaschine" - mal "Straßen-u. AutobahnMeisterei " ..
    wenn ich dann aschreibe , die SAM der SAM Irgendwo ist aber alles klar..oder? :D

    Damit schließen wir das Garagentor !?

    Vielen Dank für eure Unterstürzung
    gladis:-)

  • ANZEIGE
  • Jau Kinnas,

    da ham wa abba ma widda richtich viel wechgeschafft - an Arbeit und Information mein ich.

    Wir sollte vielleicht trotz allem mal versuchen in die Stand-Up-Comedy einzusteigen, ich denke wir hätten ganz gute Chancen einen Brüller nach dem anderen zu landen. (Nebenbei können wir mit Themen wie "Die neue Garagenverordnung Hessen" oder "FZM" sogar politisches Kabarett machen).

    Alternativ fällt mir bei StVZU, FZM, SAM, KFZ die Tatsache ein, dass die Fanta4 mal einen gutlaufenden Hit ähnlichen Inhaltes geschrieben haben. Wir können also auch in das Musikbusiness einsteigen...

    As mentioned already - Let us entertain you Ladies...

    Der Michael

    PS: ...übrigens awen, mit dem Begriff "Legaldefinition" hast Du es mal wieder geschafft mich schwer zu beeindrucken - Hut ab...

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    3 Mal editiert, zuletzt von MichaelD (21. Juni 2007 um 07:39)