Verantwortlichkeit Fremdfirmen

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  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum Thema "GB" und die dazu gehörigen Verantwortungen.

    Wir haben bei uns auf dem Werksgelände eine externe Firma, die bei uns die Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Anlagen durchführt.

    Wer muss für die Tätigkeit der beauftragten Firma die GB zu den Tätigkeiten an unseren Maschinen durchführen?

    VG

    Hilko

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  • Werksgelände eine externe Firma, die bei uns die Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Anlagen durchführt.

    Gibt es einen Werkvertrag ? Gibt es gegenseitige Gefährdungen ?

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • habt Ihr es nicht vertraglich geregelt in euren Werksvertrag / Dienstleistungsvertrag?

    Die Frage ist, arbeiten Sie eigenständig oder werden sie angewiesen?

    Bei Eigenständiges Arbeiten:

    Die Firma die die arbeiten ausführt, Dafür habt Ihr ja die Firma mit ihren Know-How. Ihr müsst Sie natürlich Hilfe geben. Über Gefährdungen in euren Haus unterrichten z,B, Staplerverkehr, Brandgefahr usw. Ihnen die Dokumentation der Maschinen geben. Ihr holt euch anschließend Ihre GFB als Kontrolle und Zwecks Restgefahren für eure Mitarbeiter

    Wenn ihr sie anweist, dann Ihr. Dann seid Ihr aber auch schnell ,,Arbeitgeber,, und es kann eine Scheinselbstständigkeit vorliegen. Das ist eine richtig große Gefahr die Extrem teuer werden kann. Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträge kann im Extremfall auf euch zukommen.

    2 Mal editiert, zuletzt von jeske (15. August 2019 um 11:44)

  • Erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten....

    Sie arbeiten eigenständig an den Maschinen. Die einzige Weisung die von uns kommt, kommt in Form von Aufträgen (Reparatur oder Wartungsaufträge).

    Sie ordern auch selbst Firmen für speziellere Aufgaben (Packroboter und andere Anlagen...).

  • Sie arbeiten eigenständig an den Maschinen

    Die Tätigkeit beim Auftraggeber ( in dem Fall ihr) muss in Abstimmung (in Kenntnis) mit der Gefährdungsbeurteilung des Kunden betrachtet werden. D. h. die Schutzmaßnahmen müssen auf die möglichen Gefährdungen bei Euch vor Aufnahme der Tätigkeit abgestimmt sein.

    Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen die Arbeitsschutzpflichten nicht nur dem Auftragnehmer, sondern auch dem Auftraggeber. Grundlage ist hier neben dem Arbeitsschutzgesetz die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Nach § 5 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1 wird bestimmt, dass "bei der Erteilung von Aufträgen an ein Fremdunternehmen hat der den Auftrag erteilende Unternehmer den Fremdunternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung bezüglich der betriebsspezifischen Gefahren zu unterstützen. Der Unternehmer hat ferner sicherzustellen, dass Tätigkeiten mit besonderen Gefahren durch Aufsichtführende überwacht werden, die die Durchführung der festgelegten Schutzmaßnahmen sicherstellen. Der Unternehmer hat ferner mit dem Fremdunternehmen Einvernehmen herzustellen, wer den Aufsichtführenden zu stellen hat.

    Der Arbeitgeber muss sich vergewissern, dass die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben." (§ 8 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz)


    Sie ordern auch selbst Firmen für speziellere Aufgaben (Packroboter und andere Anlagen...).

    Hier sollte ein Aufsichtsführender oder Koordinator benannt werden der die Einhaltung der betrieblichen bzw. arbeitsschutzrechtlichen Regelungen überprüft.

    Am besten im Rahmen eines Werkvertrag regeln.

    https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-865.pdf

    https://www.bgrci.de/praxishandbuch…tz-fremdfirmen/

    https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/bibliothek/fremdfirmen/

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • es sollte ein Fremdfirmenkoordinator bestimmt werden, dieser betrachtet die Arbeiten aller Firmen und Koordiniert diese Arbeiten, damit die Firmen sich nicht gegenseitig gefährden. Es gibt auch eine Betriebsordnung für Fremdfirmen. Diese regelt auch wer was und wen unterweist.

    Gruß
    Martin