Hallo zusammen,
üblich ist es in KFZ-Werkstätten, dass den Mitarbeitern des Betriebes erlaubt wird betriebliche Arbeitsmittel für private Tätigkeit zu benutzen - z . B. Auspuffwechsel am privaten KFZ nach der Arbeitszeit auf der Hebebühne.
Wenn - jetzt ein anderes Beispie -, ein Mitarbeiter in einem metallverarbeitenden Betrieb die Erlaubnis und einen Schlüssel zum Betrieb erhält am Samstag in der Vorweihnachtszeit (kein Regelarbeitstag) auf der Drehmaschine Kerzenständer für die Verwandtschaft zu drehen, steht der Unternehmer in der Verantwortung, wenn der Mitarbeiter
a) nach dem Werkstor auf Schneeglätte ausrutscht und sich verletzt oder
b) halt nichts passiert, er aber später Arbeitmittel benutzt in deren Anwendung er nicht unterweisen ist und damit einen Unfall hat?
Gibt es vielleicht eine Mustervereinbarung/-abgrenzung für private Arbeiten?
mfg.