Moin zusammen.
Vor der Frage, kurze Info zum Sachverhalt:
Ein betriebsfremder MA ist auf unserem Firmengelände selbstverschuldet verunfallt. Aufbereitung des Falles und Analyse sind abgeschlossen und eindeutig (auch laut unserer BG).
Die Frage in die Runde:
Hat jemand schon einmal die Erfahrung gemacht, dass die fremde BG bei eurem (Firmen-)Haftpflichtversicherer einen Haftungsanspruch geltend machen möchte, obwohl kein Verschulden vorliegt?
Laut Fremd-BG gibt es zwischen BG'n und Haftpflichtversicherern wohl Teilungsabkommen und das Vorgehen sei so üblich.
Unsere BG hat uns im ersten Stepp dazu geraten, die Anfrage abzulehnen, was passiert ist. Nun meldet sich die Fremd-BG aber erneut und bittet um Bekanntgabe der Daten.
Wäre interessant zu wissen, ob jemand so einen Fall schon hatte, wie damit ggf. umgegangen wurde und was passiert, wenn man sich weiterhin weigert.
Danke vorab.