So wie ich es sehe gibte es keine verbindliche Vorschrift, das die Sifa
der Gewerbeaufsicht bzw.
dem Unfallversicherungsträger zu melden ist.
Das man bekannt sein sollte ist etwas anderes. Wir pflegen u. a. ein sehr gutes Verhältnis zu unserer Aufsichtsperrson des UVT
Es geht hier nur um die rechtliche Verpflichtung.
Grüße
Ajot