Aufsichtspflicht in Werkstätten für Behinderte Menschen

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  • folgendes Beispiel:

    wir sind eine anerkannte WfBM für psychisch behinderte, wir haben eine tischlerei , es kommt vor das ein behinderter mitarbeiter allein an maschinen arbeitet ohne das ein fachkundiger in der nähe ist, kann mir jemand etwas über diesen sachverhalt mitteilen, ,der behinderte arbeitet dann auch noch an maschinen , z.b. drechselbank.

    wie seht ihr das, gibt es gesetzliche oder bg vorgaben

    danke gruß ramilus

    Einmal editiert, zuletzt von ramilus (22. März 2007 um 13:44)

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