Liebe Mitstreiter,
vielleicht wisst ihr Rat:
Abschirmung einer Ganzglaswand im Bereich eines Verkehrsweges
Nach ASR8/4 Forderung einer Abschirmung auch bei bruchsicheren Werkstoffen.
Es ergibt sich jedoch eine differenzierte Betrachtungsweise bei Beachtung verschiedener "Erläuterungen zur ASR8/4" (z.B. WEKA-Verlag) oder Baurecht oder DIN.
Der Bauleiter weist jetzt darauf hin, dass die Ganzglaswand aus Verbundsicherheitsglas besteht. Das Verbundsicherheitsglas ist splitterbindend und durchschlaghemmend.
Die Statik weist als horizontale Holmlast 1kN/m aus, was der Forderung für Treppengeländer entspricht.
Kann man argumentieren, dass das Schutzziel (keine Verletzung von Personen nach Bruch und Verhinderung von Abstürzen von Personen) hier auf anderem Wege erreicht wurde und somit die Forderungen der ArbStättV Anhang 1.5(3) und ASR 8/4 erfüllt sind?
Hat jemand eine Idee?
Für ein paar Anregungen wäre ich dankbar.
Viele Grüsse
Ralph