Gefährdungsbeurteilung: Wer ist für die Erstellung verantwortlich???

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  • Hallo Zusammen,

    ich bin neu hier im Board und hab gleich mal ne Frage.

    Wer ist denn gegenüber der Berufsgenossenschaft verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen? Der Unternehmer oder die SiFa?
    Ich bin ja der Auffassung, dass die SiFa hier nur beratend unterstützen muss, wie sehr Ihr das??

    Ist das irgendwo verankert (BGV, Gesetz,...)?

    Danke schonmal und schönen Gruß,
    Puschel

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  • Hallöle Puschel,

    ...auch für Dich erst einmal ein herzliches Willkommen!!!!

    ...natürlich ist es bei der Gefährdungsbeurteilung so wie bei (fast) allen Pflichten und AUfgaben, die sich aus der ARbeitsschutzgesetzgebung ergeben - sie richten sich alle an den Unternehmer! Hinweise hiezu findest Du u.a. in der Arbeitsschutzgesetzgebung, Verordnungen (Betriebssicherheit, Gefahrstoff), aber auch in UVV'en (nähere Hinweise gibt's von mir nich - Du sollt ja auch noch ein wenig daran arbeiten dürfen ;) ). Diese und andere Unterlagen und Hilfsmittel findest zu z.B. auf den Seiten der Gewerblichen Berufsgenossenschaften.

    Dennoch ein kleiner Tipp zum Thema Gefährdungsbeurteilung: Am sinnvollsten ist die Erstellung dieser durch die an der Tätigkeit / dem Prozess beteiligten. Dies schließt Vorgesetzte ebenso ein wie die Mitarbeiter. Betriebsarzt, SiFa oder andere Funktionsstellen können und sollten sich hier selbstverständlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten einbringen.

    Abschließend noch meine ganz persönliche Meinung zum Eingang Deiner Fragestellung: Ich denke die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist nicht die Verpflichtung gegenüber der BG oder anderen staatlichen Stellen. Es ist vielmehr die Verpflichtung gegenüber den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen...

    MfG
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo puschel,

    hier im Board gibt es eine ganze Reihe Beiträge zu dem Thema.

    oder dei Seiten der BAUA http://www.baua.de/de/Themen-von-….html__nnn=true

    darin heißt es: * Der Ratgeber richtet sich an Arbeitsschutzfachleute, die den Arbeitgeber bei seinen Arbeitsschutzaufgaben z. B. durch Mitwirkung bei einer systematischen Gefährdungsbeurteilung und durch Vorschläge für zielgerichtete Maßnahmen unterstützen. *

    Gruß
    gladis:-)

  • Grundsätzlich gilt erstmal ,das der Unternehmer in der Verantwortung steht.

    Es sei denn, das Aufgaben an andere Schriftlich übertragen worden sind.

    Das können Abteilungsleiter oder Werkstattmeister sein , aber auch eine Sifa.

    Allerdings müssen die Übertragenen Aufgaben genau Schriftlich fixiert sein und von BEIDEN Unterschieben werden.
    D.h. vom Unternehmer und von demjenigen, dem die Aufgaben Übertragen worden sind.

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  • ...jau, da muss ich Frau G. nicht nur tendenziell ;) Recht geben...

    Die Ausführungsverantwortung unternehmerischer Aufgaben durch die SiFa ist i.d.R. nur dann gegeben, wenn diese in die betriebliche Hierarchie so eingebunden ist, dass sie auch Unternehmerverantwortung trägt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Teilzeitsifa z.B. auch Abteilungsleiter ist.

    Hier sollte jedoch beachtet werden, dass in einem solchen Fall die Ausführungsverantwortung den eigenen Verantwortungsbereich (Abteilung) nicht überschreitet. Eine betriebsweite Verantwortung halte ich auch in einem solchen Falle für nicht vertretbar.

    LG
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)