Hallo liebe Forengemeinde,
Ich habe eine Frage zum Thema Unfallverhütung in Palettenregalen. Ich komme hier auf keinen Nenner und die DIN EN 15620 sagt mir dazu auch nicht aussagekräftiges aus.
Frage:
Damit die Unfallgefahr so gering wie möglich gehalten wird, müssen die Ladehilfsmittel so auf dem Boden positioniert werden dass,
- sie nicht mehr als 50mm über die Arbeitsbreite des Regals überstehen (siehe DIN EN 15620).
- sie sind so aufzustellen, dass sie nicht die Arbeitsbreite des Regals überschreiten.
- sie mit einer ausreichenden Kennzeichnung jederzeit gesehen werden können, damit sie nicht versehendlich angefahren werden (zB. durch Pylonen).