Beiträge von rocky7

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    In unserer Firma war gestern eine Begehung mit dem Geschäftsführer und der BGHW. Wir haben in der Fa. mehrere verschiedene Transportwagen, Rollbehälter, Platten & Regalwagen sowie Einkaufswagen. Bei der Begehung ist dem Herrn von der BGHW aufgefallen, dass z.B. die Einkaufswagen keine Prüfplaketten angebracht haben. Mein Geschäftsführer hat mich nun mit diesem Thema beauftragt. Nun meine Frage, gibt es eine DIN Vorschrift in der eine Jährliche Prüfung vorgeschrieben ist? Gesprochen wurde von den Einkaufswagen, doch wenn diese eine Prüfung brauchen, könnte ich mir vorstellen, dass ALLE Arten von Transporwagen ect. geprüft werden sollten. Sehe ich das richtig und gibt es dazu Vorschriften. Leider habe ich zum Thema im Internet nichts finden können.

    Wir betreiben ein Hochregallager mit 14 000 Stellplätzen. In diesem bin ich unter anderem für die Sicherheit der Regalanlage verantwortlich.

    In der Anlage befindet sich eine Sprinkleranlage. Nun zu meiner Frage, wie groß muss der Abstand vom Sprinklerkopf zur Ware auf der Palette betragen? ich habe im VdS 2190 : 1998-09 (02) folgenden Auszug gefunden.

    Zitat

    Unter jedem Sprinkler oder jeder Löschdüse einen Abstand von mindestens 0,5 m zum Lagergut einhalten

    Gilt diese Vorschrift auch in einem Hochregallager, oder nur auf freien Flächen?

    Wenn ja, müsste von der Ware die auf der Palette im Regal lagert ein Abstand von 0,5 m zum Sprinklerkopf eingehalten werden?

    Guten Tag,


    Ich arbeite zu 90% im Büro und 10% als Regalprüfer in unserer Firma. Muss ich bei Rundgängen und zur Regalprüfung in den einzelnen Logistikhallen Sicherheitsschuhe tragen? ich kamme dabei nicht mit Staplertechnik ect. in Berührung.

    Es handelt sich hierbei um eine Prüfungsfrage, die genau so niedergeschrieben ist.

    Der Punkt 1 => sie nicht mehr als 50mm über die Arbeitsbreite des Regals überstehen, leuchtet mir irgendwie ein. Da im Palettenregal, dieser Überstand nicht überschritten werden sollte. Doch ist dies auch auf dem Boden so?
    In dieser Frage wird auch keine Gangbreite, oder gekennzeichnete Fahrwege erwähnt.


    • In der DIN EN 15620 / 6.5.2 Unterste Ladeeinheit steht folgendes.

    Die Freiräume im Gang basieren auf der Anforderung, dass wenn die im Regal zuunterst angeordnete Ladeeinheit vom Betonboden abgestützt wird, die Palette oder ihre Beladung so angeordnet werden muss, dass die lichte Gangbreite nicht beeinträchtigt wird.

    Könnte dann nicht Antwort 2 richtig sein, oder verstehe ich das jetzt falsch?

    Hallo liebe Forengemeinde,


    Ich habe eine Frage zum Thema Unfallverhütung in Palettenregalen. Ich komme hier auf keinen Nenner und die DIN EN 15620 sagt mir dazu auch nicht aussagekräftiges aus.


    Frage:

    Damit die Unfallgefahr so gering wie möglich gehalten wird, müssen die Ladehilfsmittel so auf dem Boden positioniert werden dass,

    • sie nicht mehr als 50mm über die Arbeitsbreite des Regals überstehen (siehe DIN EN 15620).
    • sie sind so aufzustellen, dass sie nicht die Arbeitsbreite des Regals überschreiten.
    • sie mit einer ausreichenden Kennzeichnung jederzeit gesehen werden können, damit sie nicht versehendlich angefahren werden (zB. durch Pylonen).