Elektrische Geräte im LKW

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  • Hallo zusammen,

    ich brauch mal euren Rat. Es geht um die Prüfungspflicht der Elektrischen Betriebsmittel in einem LKW. Ich meine hier jetzt aber keine Festeinbauten, sondern eher sowas die Fernseher, Mikrowelle, Kaffeemaschine. Die werden ja im LKW unter Umständen mit 24 Volt betrieben. Die 12 Voltgeräte fallen unter Schuztkleinspannung, sollte also Sichtkontrolle ausreichen. Wäre das nicht für die 24 Voltgeräte auch so. Ich weis es sind mehr als 12 Volt, aber muss ich dann gleich die kompl. Palette auffahren?

    Kennt da jemand eine Lösung oder entsprechende Handlungshilfen?

    Vielen Dank für euer Unterstützung
    *Kaef*

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  • Hallo,

    du meinst sicherlich den Vergleich mit der DGUV V3 Prüfung, also Elektrosicherheit für Betriebsmittel?
    ---> Diese Geräte haben alle eine höhere Betriebsspannung. Ein Kernpunkt der Prüfung ist die Isolation. Bei Kontakt von spannungsführenden Teilen besteht die Gefahr eines elektrischen Schlages.

    Im PKW/LKW entfällt das. Für die allgemeine Sicherheit, vor allem in Bezug auf Brandschutz würde ich immer die Anschlüsse mit der Absicherung prüfen, die Kabelverlegung und die Wärme! 24V Mikrowellen sind nicht ohne. Hier gibt es schon Verbrennungsmöglichkeiten.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)