Beiträge von Juengling

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    Hallo zusammen,

    ich brauch mal euren Rat. Es geht um die Prüfungspflicht der Elektrischen Betriebsmittel in einem LKW. Ich meine hier jetzt aber keine Festeinbauten, sondern eher sowas die Fernseher, Mikrowelle, Kaffeemaschine. Die werden ja im LKW unter Umständen mit 24 Volt betrieben. Die 12 Voltgeräte fallen unter Schuztkleinspannung, sollte also Sichtkontrolle ausreichen. Wäre das nicht für die 24 Voltgeräte auch so. Ich weis es sind mehr als 12 Volt, aber muss ich dann gleich die kompl. Palette auffahren?

    Kennt da jemand eine Lösung oder entsprechende Handlungshilfen?

    Vielen Dank für euer Unterstützung
    *Kaef*