Moin,
gibt es Mindestbreiten bei gelegentlichen Arbeitsplätzen? Ich habe eine Mindestbreite für einen Wartungsgang (laut ASR A1.8 50cm) gefunden -ich denke, dieser Platz ist ebenso für gelegentliche Arbeiten notwendig.
Im praktischen Beispiel geht es um RWA Klappen - diese sind über einen 50cm Steg ohne Geländer erreichbar -der Absturz wird über eine Seilsicherung abgefangen. Der Steg ist an einigen Stellen jedoch auf 20cm verjüngt. Für die Wartung gebe ich mich mit 50 cm zufrieden - für Reparaturen, die über 2-3 Tage erfolgen finde ich diesen Platz nicht ausreichend und kann dies begründen. Hier wäre eine Belegstelle jedoch hilfrreich.
Danke im Voraus,
Holger