Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich Hubarbeitsbühnen zu denen ja auch die Scherenbühne gehört.
In der DGUV G 308-008 steht geschrieben, dass ein Mitarbeiter einige Voraussetzungen haben muss um diese führen zu dürfen. Das ist für mich ein Teil den ich ohne Probleme mittragen kann, und für richtig erachte.
Dann kommt ein Teil der die Ausbildung zum Bedienen dieser Bühnen auf min. 9 Stunden setzt.
Und das ist mein Problem da ich 40 Mitarbeiter habe die nur ein mal im Jahr eine Scherenbühne fahren. Wenn ich diese erst einmal 9 Stunden Ausbilden lasse, kostet uns das sehr viel Geld. Bisher hat der Leiter der Betriebstechnik ca. eine Stunde eine Einweisung gegeben und alle waren zufrieden.
Geht das jetzt nicht mehr?
Oder kann ich über eine GBU (in dem Fall wird von der Bühne aus nur gezählt (Inventur) und nicht gearbeitet (Austausch von Leuchten etc.) wie in den letzten Jahren verfahren?
Für alle Vorschläge und Hinweise bin ich dankbar!
Danke und Gruß
Jörg