und zu guter letzt gibt es ja noch den behandelnden Gyno der betroffenen Mitarbeiterin. Der redet bestimmt auch noch ein Wörtchen mit. Die werdende Mutter wird sich im Ernstfall immer auf diesen verlassen und nihct auf den "unwissenden" BA.
Und genau, die tun sich sehr schwer mit einem individuellen Beschäftigungsverbot. Ich erlebe es nicht selten, dass hier der Betriebsarzt nacharbeiten muss.
Hardy