Hallo,
bei einer Videoüberwachung muß ich den Bereich kennzeichnen.
Nun habe ich folgende Frage: Reicht es, wenn ich an der Einfahrt zum Betriebsgelände die Beschilderung laut DIN 33450 Videoüberwachung anbringe oder muß ich die überwachten Bereiche, wie Fahrzeugwaagen und Abfallsammelstellen genau kennzeichnen?
Vom Aufwand wäre eine Kennzeichnung bei der Einfahrt wesentlich einfacher.
Mfg