Hallo,
nach 14 Jahren nähert sich der Fall dem Ende:
http://www.feuerwehr.de/news.php?id=12102
Auszug:
"Der Schulhausbrand wurde durch Schweißarbeiten ausgelöst. Bei diesen Schweißarbeiten wurden Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten. Das Oberlandesgericht entschied, dass der Architekt verpflichtet gewesen wäre, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen und dies nicht hinreichend getan hat. Da die Unfallverhütungsvorschriften auch der Verhinderung von Bränden dienen, wäre es Sache des Architekten gewesen zu beweisen, dass auch die Beachtung dieser Vorschriften die Ausbreitung des Brandes wahrscheinlich nicht verhindert hätte. Dies ist ihm nach Auffassung des Senats nicht gelungen."
Gruß
Simon Schmeisser