Kein Rentenanspruch nach Raserei zur Arbeit

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  • Verkehrsunfälle auf dem Weg von oder zur Arbeit können auch dann als Wegeunfälle anerkannt werden, wenn sie durch rücksichtsloses und grob verkehrswidriges Verhalten verursacht wurden.
    Eine Verletztenrente steht dem Unfallverursacher dann jedoch nicht zu. Das entschied der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts am 22. 11. 2006. (Pressemeldung des Landessozialgerichts Hessen in Darmstadt).

    Gruß torki

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