Neue Arbeitsstättenverordnung

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  • Hallo Zusammen,

    mal ne Frage. Betrifft die Änderung der Arbeitsstättenverordnung auch bspw. die Technischen Regeln für Arbeitsstätten? Sollten diese nicht auch angepasst oder ergänzt werden?
    Hat jemand Informationen darüber?

    Vielen Dank vorab
    _______________________________________________

    "Wer alleine arbeitet addiert, wer zusammen arbeitet multipliziert"

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  • Hallo Isoline,

    "Eine Verpflichtung zur Anwendung der ASR schreibt die Arbeitsstättenverordnung jedoch nicht vor. Der Arbeitgeber kann eigenständig von den Vorgaben der ASR abweichen und die Schutzzielvorgaben der Arbeitsstättenverordnung einschließlich des Anhangs auch auf andere Weise erfüllen. In diesem Fall muss er die ermittelten Gefährdungen, denen die Beschäftigten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können, auf andere Weise so beseitigen oder verringern, dass dabei das gleiche Schutzniveau wie in der ASR erreicht wird ("Stand der Technik")."
    Quelle: http://www.baua.de/de/Themen-von-…673360bodyText4


    Mfg

    FS

  • Wenn in der Verordnung etwas gefordert wird, was in der ASR noch nicht enthalten ist, kann die ASR nicht den Stand der Technik widerspiegeln und bedarf somit der Anpassung. Da solche Regularien allerdings oft durch mehrere Gremien laufen, dauert dies eben etwas. Kommen dann noch Wahlen dazwischen und das ist in unserem föderalen System oft der Fall, verzögern sich solche Dinge nochmals. Der Ausschuss für Arbeitsstätten kann die ASR ja erst aktualisieren, wenn die Verordnung vorliegt. Es wäre ja nicht das erste mal, dass eine Verordnung "in letzter Minute" geändert oder gar ganz gestrichen wird. Auf der Seite der baua kann man das vorgesehene Programm bzw. die Änderungstätigkeiten erkennen unter aktuelle Informationen aus dem ASTA. Dort sieht man auch, die 5. Sitzung ASTA ist am 06.04.2017, die 6. Sitzung am 7.11.2017. Somit können keine zeitnahen Änderungen in den ASR erfolgen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Wenn in der Verordnung etwas gefordert wird, was in der ASR noch nicht enthalten ist, kann die ASR nicht den Stand der Technik widerspiegeln und bedarf somit der Anpassung. Da solche Regularien allerdings oft durch mehrere Gremien laufen, dauert dies eben etwas. Kommen dann noch Wahlen dazwischen und das ist in unserem föderalen System oft der Fall, verzögern sich solche Dinge nochmals. Der Ausschuss für Arbeitsstätten kann die ASR ja erst aktualisieren, wenn die Verordnung vorliegt. Es wäre ja nicht das erste mal, dass eine Verordnung "in letzter Minute" geändert oder gar ganz gestrichen wird. Auf der Seite der baua kann man das vorgesehene Programm bzw. die Änderungstätigkeiten erkennen unter aktuelle Informationen aus dem ASTA. Dort sieht man auch, die 5. Sitzung ASTA ist am 06.04.2017, die 6. Sitzung am 7.11.2017. Somit können keine zeitnahen Änderungen in den ASR erfolgen.

    @'AxelS:
    Vielen Dank für diese außerordnetlich fruchtbare Informationen. Mir eröffnen sich neue Horizonte. Mir fällt gerade ein das Frau Nahles vor zwei Jahren bereits mit dem Thema in der Öffentlichkeit stand. Hab es damals nicht so sehr verfolgt. Jedenfalls sehr hilfreich dein Beitrag.

    @FSCH
    Auch ein Dankeschön an deinen Beitrag, auch sehr hilfreich. :)

    Danke

  • Ich erwähne nur das "Umeltgesetzbuch". Darin waren alle relevanten Umweltgesetze vereint. Viele Gremien haben daran gearbeitet und Zeit investiert. Man war im Prinzip schon fertig, da wurde das Projekt gekippt. Da ja das Projekt lief, wurden viele notwendige Aktualisierungen diverser Gesetze nicht angegangen, denn man dachte, das erfolgt ja mit dem Umweltgesetzbuch. Nachdem dieses gekippt wurde stand man ohne etwas da und nun muss man so manch ein umweltrelevantes Gesetz doch noch angehen und auf den neuesten Stand bringen. Man beginnt von vorne, jetzt allerdings in den einzelnen Rechtsgebieten separat.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.