Guten Morgen allerseits!
Wir haben bei uns in der Firma in der Instandhaltung drei alte Holzbearbeitungsmaschinen, die aus den Siebzigern oder Anfang Achtzigern stammen.
Und zwar handelt es sich um eine Tischkreissäge, eine Bandsäge und eine Hobelmaschine.
Bisher hatte sich keiner darum Gedanken gemacht, dass die Maschinen z.B. keine Unterspannungsauslösung haben.
Dies ist erst in der letzten Gefährdungsbeurteilung aufgefallen.
Ich meine, dass es eine Nachrüstpflicht schon lange gibt,stimmt das?
Gibt es dafür eine Auflistung irgendwo?
Danke euch schon im Vorraus?
Gruß, Sven.